Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINKLANK m.
EINKLANK m. zu klank , mhd. klanc m. ‘schlinge, list, ränke ’. obd., vornehmlich im nürnb. raum. vgl. einklenken vb. im plur.; juristische winkelzüge: 1558 vor recht brauch ich viel list und renck, / viel außzüg, umbschwaiff und einklenck Sachs 5,330 LV. jünger noch in der form eingelenke 1702 so mag doch diesen eingelencken .. nicht beyfall gegeben werden Florinus oeconomvs 1,1/7,792 b . 1830 so sey es doch offenbar, daß streitsüchtigen gegnern ( gegenparteien ) durch dergleichen weitschweifigkeiten nur anlaß zu eingelenken und chikanen gegeben werde Puchta dienst ( 1829 ) 2,101. Albrand/Klec…