Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
einigen
einigen
- ›sich / etw. mit etw. / jm. vereinigen, (fest) verbinden; eins werden, ineinander aufgehen‹; als part. Adj. geeinigt auch: ›identisch, vollkommen übereinstimmend‹
- ›sich mit jm. einigen, mit jm. übereinkommen‹; ›einen (rechtlichen) Streit beenden, beilegen; streitende Parteien versöhnen‹
- ›eine Versammlung abhalten, verhandeln‹
- s. einig (Adj.) 7.