Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINHERRSCHAFT f.
EINHERRSCHAFT f. abl. von einherr m. als lehnübers. aus gr. μοναρχία f. 1 staatswesen mit einem alleinherrscher an seiner spitze: 1695 massen die einherrschafft dazumal noch nicht erblich, noch absolut war Molesworth, Dännemarks staat F 1 a . 1934 die Sachsen haben auf dem festland die einherrschaft sowenig wie die einheit des stammes aus sich selbst hervorzubringen vermocht Haller reden 358. 2 alleinherrschaft einer einzelperson: 1720 monarchia, die ein-herrschaft, oder regierung einer eintzelen person Spanutius schreib-lex. 327. 1935 ein gradualistisches gebilde aber hat die tendenz, eine hi…