Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
einhellig
einhellig
- ›übereinstimmend, gleich, in ein und derselben Weise‹; ›in einer Sache einig, einer Sache zustimmend‹; speziell in rechtlichen Kontexten: ›im Einklang mit dem Gesetz, Recht‹; auch: ›allumfassend, für
- ›gemeinsam, gemeinschaftlich‹; ›mit einer Stimme, als Gemeinde‹; ›im Glauben, in der Gesinnung vereint‹; auch: ›einträchtig, einmütig (als Lehnübersetzung aus lat. unanimiter), in friedvollem, harmoni
Etymologie: zu mhd.