Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINHÄNDIGUNG f.
DWB2 EINHÄNDIGUNG f. DWB2 abl. von einhändigen vb. 1. überreichung, aushändigung: DWB2 ⟨1621⟩ nach .. einhändigung dieses unsers kayserlichen mandats t. reichs-arch. 6,343 a L. 1912 durch die einhändigung der aktien wird dem aktionär bescheinigt, daß er am unternehmen der gesellschaft anteil hat Wewer geschäftsmann 216. Klecha