Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINFORSTEN vb.
EINFORSTEN vb. 1 im forstwesen, jmdm. in einem forstbezirk die berechtigung zum holzschlagen erteilen. meist im part. prät., auch substantiviert: hs.1646 (mit denen .. dorthin geförsten) var.: alda eingeförsteten (underthanen) öst. weist. 13,93. ⟨1772⟩ die übrige in dem stadtwald eingeforstete unterthanen in: Grebel St. Goar ( 1848 ) 482. 1856 wo der bedarf der eingeforsteten als gerechtigkeitsholz abgegeben wird Fischbach forstwiss. 212. 2 waldgebiet nutzbar, zum forst machen. in historischer darstellung, vielleicht als lehnbildung aus mlat. inforestare vb.: ⟨1883⟩ der könig forstete schon fr…