Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINFALLSTOR n.
EINFALLSTOR n. zuss. mit einfall m. I B. das bestimmungswort gelegentlich einfall-. zuerst militärisch; ort, der eine für das eindringen in feindliches gebiet günstige geographische lage besitzt: ⟨1875⟩ der umstand, daß mit Belfort den Franzosen ein einfallthor in Deutschland geblieben ist Lagarde dt. schr. ( 1886 ) 132. 1966 Kokkina war eines der wenigen einfallstore für eine türkische invasionsarmee zeit 6,8. – ort oder bereich, durch den handel und verkehr, auch kulturelle, geistige faktoren u. dgl. zugang zu einem fremden gebiet erhalten: 1899 heute sind Hamburg und Bremen die brennpunkte …