Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
einfallen
einfallen
- ›wo eindringen, einfallen; jn. überfallen‹; auch: ›sich in js. Angelegenheiten mischen; jn. (z. B. in Bezug auf Verkaufsrechte, Priviliegien o. Ä.) behindern‹; mit Dativobjekt: ›jm. in die Quere komme
- ›sich einstellen, beginnen‹ (von regelmäßig wiederkehrenden bzw. ordnungsgemäß eintretenden Ereignissen gesagt); als Generalisierung von 1 auffassbar.
- ›wo hineinfallen‹; ütr.: ›wo hingehören, wo einzuordnen sein, unter etw. (z. B. eine Kategorie, eine Epoche) fallen‹; mit Bezug auf Personen: ›in etw. hinein geraten‹; ›auf etw. hereinfallen‹
- ›herablaufen, -fallen, wo hineinfließen, -brechen, -münden‹ (von Wasser); als Spezialisierung zu 3 auffassbar; in 1 Beleg passivisch und ütr.: ›eingeflößt werden‹.
- ›einstürzen, in sich zusammenfallen, -sinken; in Stücke zerbrechen; umfallen‹
- ›jm. einfallen, in den Sinn kommen‹
- ›Rechtsansprüche anmelden; etw. einfordern‹