Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINDRÄNGUNG f.
EINDRÄNGUNG f. mnd. indrenginge. abl. von eindrängen vb. 1 zu eindrängen vb. B 1. gewaltsame okkupation gewaltausübung zur erlangung eigener vorteile. in älterer rechtssprache: 1515 dat vns dat juspatronatus an ethlicken lehnen dorch indrenginge anderer vormeynten patronen vnderschlagen werde jb. ver. mekl. gesch. 22,237 L. n1689 hiergegen werden unsere befehlhaber verwarnet, daß sie .. einem jeden von unsern getreuen unterthanen ohne eindrängung .. einer prompten und ungehinderten assistence .. geniessen lassen lieffländ. landes ordn. ( Riga o. j. ) 111. – jünger allgemeiner: 1845 daher sind …