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Eigenthum

nhd. bis sprichw. · 5 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Eigenthum

Bd. 1, Sp. 1675
Das Eigenthum, des -es, plur. inus. ein Hauptwort von dem Beyworte eigen, welches vermittelst der Endsylbe thum gebildet worden, welche hier so wohl ein Recht, als auch das Concretum, oder die Sache selbst bedeutet. 1. Das Recht. 1) In der engsten und schärfsten Bedeutung, das Recht, eine Sache auf beständig mit Ausschließung aller anderen zu gebrauchen, zum Unterschiede von dem Rechte des gegenwärtigen Besitzers. Als das menschliche Geschlecht anfing, sich in Gesellschaften zu bilden, wurde auch das Eigenthum unter demselben eingeführet. Das Eigenthum an etwas haben. Indessen leidet diese engste Bedeutung in manchen Fällen noch verschiedene Einschränkungen. Z. B. an einem Lehen haben zwey Personen das Eigenthum, der Lehensherr, dem das oberste Eigenthum oder Obereigenthum, dominium directum, und der Vasall, dem das nutzbare Eigenthum oder Untereigenthum, dominium utile, zukommt; keiner von beyden kann mit dem Lehen eigenmächtig verfahren. 2) In weiterer Bedeutung, das Recht, eine Sache gegenwärtig mit Ausschließung aller anderen zu gebrauchen, oder auch nur in seiner Gewalt zu haben, das Recht des gegenwärtigen Besitzes. In diesem Verstande heißen Unterpfänder, und andere Dinge, welche man nur auf gewisse Zeit in seiner Gewalt hat, oft ein Eigenthum dessen, der sie besitzet. 3) In der weitesten Bedeutung, das Recht eine Sache zu seinen Bedürfnissen zu gebrauchen; in welchem sehr uneigentlichen Verstande zuweilen eines Eigenthumes über die Luft, des Wassers des Meeres u. s. f. gedacht wird. In allen drey Fällen wird dieses Wort wenig mehr gebraucht, indem der Ausdruck das Recht des Eigenthumes, oder das Eigenthumsrecht, üblicher ist; vermuthlich um die Zweydeutigkeit mit der folgenden Bedeutung zu vermeiden. 2. Eine Sache, welche man vermöge des Eigenthumes oder des Rechts des Eigenthumes besitzet, in allen drey vorigen Bedeutungen, besonders in der ersten eigentlichen. Sein väterliches Eigenthum. Etwas zum Eigenthume bekommen. Ein Eigenthum besitzen. Gottes Eigenthum seyn, 2 Mos. 19, 5. Aber, ein Volk des Eigenthums, oder zum Eigenthum, für ein eigenthümliches Volk, sind morgenländische Arten des Ausdruckes.[] Anm. Nieders. Dän. und Schwed. Egendom. Im Holstein. soll dieses Wort auch männlichen Geschlechtes seyn. Obgleich in der zweyten Bedeutung der Plural gar wohl Statt finden könnte, so ist er doch nicht üblich; vielleicht, um nicht eine Zweydeutigkeit mit dem folgenden Worte zu veranlassen.
2437 Zeichen · 35 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Eigenthum

    Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege

    Das Eigenthum , des -es, plur. inus. ein Hauptwort von dem Beyworte eigen, welches vermittelst der Endsylbe thum gebilde…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Eigenthum

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

    Eigenthum , im weiteren Sinne alles Vermögensrecht, im engeren Sinne die vollkommene Herrschaft über eine Sache (dominiu…

  3. Sprichwörter
    Eigenthum

    Wander (Sprichwörter)

    Eigenthum Aigenthumb ward nie frumb. – Gruter, I, 3; Petri, II, 162; Henisch, 828; Lehmann, II, 120, 1. [Zusätze und Erg…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit eigenthum

13 Bildungen · 8 Erstglied · 3 Zweitglied · 2 Ableitungen

Zerlegung von eigenthum 2 Komponenten

eigen+thum

eigenthum setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

eigenthum‑ als Erstglied (8 von 8)

eigenthumserwerb

DWB

eigenthum·s·erwerb

eigenthumserwerb , m. acquisitio dominii. in dieser und den meisten der folgenden, von den juristen ausgegangnen zusammensetzungen ist blosz…

eigenthumsherr

DWB

eigenthum·s·herr

eigenthumsherr , m. dominus, ein schwerfälliger, unnützer ausdruck für eigner oder eigenthümer: da man gott für den rechten eigenthumsherrn …

eigenthumslos

DWB

eigenthum·s·los

eigenthumslos , pauper, unbemittelt: den ihm bekannten eigenthumslosen ein eigenthum zu verschaffen. Fichte sittenl. 398 .

eigenthum als Zweitglied (3 von 3)

grundeigenthum

DWB

grundeigen·thum

grundeigenthum , n. 1) eigenthum an grund und boden, im frühen 18. jh. aufkommender rechtsbegriff: gr. dominium directum Haym jur. lex. (173…

leibeigenthum

DWB

leibeigen·thum

leibeigenthum , n. besitz in bezug auf einen leibeigenen: sie ( die schönheit ) ist frei, so wie die sonne, die allbeglückende, am himmel, .…

obereigenthum

DWB

ober·eigenthum

obereigenthum , n. dominium directum vel eminens Haltaus 1436 . Schottel 641 a . Erberg 550 a : er sollte die gränzlinie, wo sich sein eigen…

Ableitungen von eigenthum (2 von 2)

ureigenthum

DWB

ureigenthum , n. , ursprüngliches eigenthum: endlich gelang es den Deutschen, wieder in den besitz ihres ureigentums zu kommen Fr. L. Jahn 2…

Vereigenthumen

Campe

○ Vereigenthumen , v. trs . zum Eigenthum machen. »Wo ist das innige rege Gefühl, mit welchem der wahre Mensch das Wahre und Schöne sich ver…