Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EIGENTÄTIGKEIT f.
EIGENTÄTIGKEIT f. abl. von eigentätig adj. 1 zu eigentätig adj. 1. eigenmächtigkeit, gewalttätigkeit: 1647 da dis der gesandte Br. ersahe ( die weigerung eines Persers, seine pferde aufzunehmen ) sprang er im eiffer vom pferde vnd lieff mit vngestümb auff den kisilbasch, dieser .. gab .. Brügm. .. einen .. schlag .., zwar vnwissend, wie er sagte, daß es der gesandte were, dann er solche eigenthätigkeit von keinem gesandten vermutend gewesen Olearius oriental. reise 487. 1750 durch e[igentätigkeit] od. vergewältigung Gutzeit Livland ( 1864 ) 1,225 b . livländ. noch für die 2. hälfte des 19. jhs…