Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Eigenheim N.
Eigenheim, N., ›im Eigentum einer na- türlichen Person stehendes Grundstück mit einem Wohngebäude das nicht mehr als 2 Wohnungen enthält von denen eine zum Bewohnen durch den Eigentümer oder sei- ne Angehörigen bestimmt ist‹, 20. Jh.?, s. eigen, Heim