Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EIGENBAR adj.
EIGENBAR adj. abl. von eigen adj. im gegensatz zu der in unterschiedlichen bedeutungen vielgebrauchten lich- bildung scheint die bar- abl. nur in der 2. hälfte des 17. jhs. im zusammenhang mit dem streben nach formaler differenzierung von eigen adj. I A 2 eine gewisse rolle gespielt zu haben. von haus aus eigen, charakteristisch: 1675 ob ihme ( einem gewand ) nun von einiger falte oder zusammenziehung gewalt angethan wird ..: so wird doch allezeit jenes theil, so zum weitsten von dem ort, wo ihm der gewalt geschihet, entlegen ist, am meisten von seiner eigenbaren natürlichkeit behalten Sandrar…