Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EHRBEGRIFF m.
EHRBEGRIFF m. zuss. mit ehre f. II B 1. inbegriff der aus moralischen oder standesethischen verhaltensnormen folgenden verpflichtungen und das bewußtsein dieser verpflichtungen: 1842 ( heikle persönliche dinge nicht auszusprechen: ) jene .. rücksichtnahme, die .. häufig nur auf einem falschen ehrbegriff, dem feigen vorurteil der konvenienz beruht Mörike br. 2,36 F./K. 1909 wehren sie ( anrede ) sich doch ( gegen die beleidigung ) ! sie müssen doch irgend einen ehrbegriff im leibe haben! Bahr konzert 93. 1917 ( Friedrich Wilhelm I. ) verpflichtet seine offiziere zur einhaltung besonderer ehrbeg…