Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EHEVORIG adj.
EHEVORIG adj. abl. von ehevor adv. vorherig, ehemalig: 1746 allermaßen eine offene metzgersschran ( verkaufsstand des metzgers ) und in derselben, nicht aber in eigenen wohnungen, das fleisch auszuwiegen eine zu verhüthung der bekanten vielen unterschleiffen so nöthig als nützliche polizeierfordernus ist, so wollen wir gnädigst, daß .. der stadtrath alda ieglichen metzgermeister zum beitrag nach gestalt und kräften seines treibenden gewerbs anhalten, somit die ehevorige schrann herstellen solle obrhein. stadtrechte I 537. 1796 da dann frische allmentpläze sollen verzeigt und die ehevorigen wie…