Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Eheverbot N.
Eheverbot, N. ›Vorschrift die bei Vor- liegen bestimmter Umstände die Ehe- schließung verbietet‹, 1573 Oberösterreich, Lüs. lat. interdictum matrimonii, N., ›Ehe- verbot‹
Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Eheverbot, N. ›Vorschrift die bei Vor- liegen bestimmter Umstände die Ehe- schließung verbietet‹, 1573 Oberösterreich, Lüs. lat. interdictum matrimonii, N., ›Ehe- verbot‹
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Grimm (DWB, 1854–1961) · +4 Parallelbelege
eheverbot , n. interdictum matrimonii.
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Wortbildung
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Zerlegung von eheverbot 2 Komponenten
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