Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
ehelich,
1. in einem umfassenden Sinne der gesellschaftlich, rechtlich sowie theologisch begründeten Moral- und Rechtsordnung gemäß und in entsprechender Weise gesinnungs- und handlungsverpflichtend; im Einzelnen; 2. ›die Ehe als legitimierten Stand betreffend‹ (allgemein); im Einzelnen: ›durch Heirat mit jm. verbunden‹ (von Beziehungen zwischen Mann und Frau); ›verheiratet, im Ehestand lebend‹ (den sozialen Stand; 3. ›ehelich, legitim, rechtmäßig von miteinander verheirateten Eltern geboren, aus einer Ehe hervorgegangen (als Voraussetzung für gesellschaftliche Anerkennung, Zeugnis- oder Amtsfähigkeit)…