Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ehehaften
ehehaften , pl. legitima impedimenta, justa causa, das vorige adj. mit dem ausgelassenen subst. ursachen: mit schwachheit und ehehaften also beladen, dasz er dieses handels nicht abwarten könnte. Melanchthon 3, 1202 ; soll solcher letzte weg ohne merkliche ehehaften nit an die hand genommen werden. Kirchhof mil. disc. 101 ; meiner eigenen ehehaften halber. Schweinichen 2, 14 ; aus ehehaften wol entschuldigt. 2, 108; wenn diese verrichtungen als priesterliche ehehaften passieren können. pol. maulaffe 205; kein sonderlich vergnügen ist bei der ausnehmung ( der recruten ), da die krüppels gerne d…