Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ehebett n.
ehebett , n. lectus jugalis: die ehe soll ehrlich gehalten werden bei allen und das ehebette unbefleckt. Hebr. 13, 4 ; jüngling, mir kompt gläublich für, dasz du mein ehebett mit unzucht befleckest. Kirchh. wendunm. 297 b ; aus dem ehbett soll man nicht schwatzen; ein ehbeth frölich und doch züchtig. Weckherlin 828 ; auch ein raub wars, wie wir alle wissen, der des alten fürsten ehliches gemahl in ein frevelnd ehebett gerissen, denn sie war des vaters wahl. und der ahnherr schüttete im zorne grauenvoller flüche schrecklichen samen auf das sündige ehebett aus. Schiller 497 b ; und da der kranke…