Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EDIKTMÄSZIG adj.
EDIKTMÄSZIG adj. abl. von edikt n. 1. den bestimmungen eines edikts entsprechend: 1751 toback soll weder auf der strasse, noch in höfen, wo stroh lieget, gerauchet werden, und hat der magistrat .. acht darauf haben zu lassen, daß die contravenienten edict-mäßig bestrafet werden n. corp. constitutionum pruss.-brand. 1 [ 1753 ] 39. 1770 25 von hundert ( zinsen ) war einst durch das gesetz vom Valerius Flaccus edictmäßig Philippi br. staatswirthschafft 180. 1841 die thatsache, daß das concordat, im widerspruch mit dem religionsedicte, diesem überall vorgehe, und daß .. die edictmäßige beschränkun…