Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Edicte
Edicte , öffentliche Bekanntmachungen der Behörden. 1) Bei den Römern edicirten alle Magistratus. Von höchster Wichtigkeit wurden die E. der beiden Prätoren in Rom sowie nach ihrem Vorgange die der Provincialmagistraten. Entweder machten die E. beim Magistratsantritt die für die ganze Dauer geltenden Grundsätze für das rechtliche Verfahren bekannt oder sie wurden auf Veranlassung besonderer Umstände gegeben. Durch jene insbesondere bewirkte der Prätor seine Rechtsänderungen und führte das ältere strenge Recht durch liberale Interpretation auf das natürliche Maß und die Grundsätze wahrer Gerech…