Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Disciplinar
Disciplinar , lat., was disciplinarisch; D. gesetze , heißen die von einer geistlichen oder weltlichen Obrigkeit erlassenen Verordnungen und Gesetze, welche Herstellung u. Erhaltung der Disciplin eines Vereines oder einer Körperschaft bezwecken. D. gewalt , das Recht, D.gesetze zu erlassen und anzuwenden, D. strafen zu verhängen; D. ordnungen , Sammlungen von D.gesetzen; D. vergehen , Uebertretung der D.gesetze, gemeiniglich Amts- od. Standesvergehen, wobei das D. verfahren angewendet, ein D. prozeß eingeleitet werden kann. Letzterer wurde von der Kirche im 13. Jahrh. sorgfältig ausgebildet u.…