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dingkauf

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

dingkauf m.

Bd. 2, Sp. 1174
dingkauf, m. ein für versprochene sportel erkauftes gericht: ein erbetener augenschein: ein auszerordentlicher zusammentritt obrigkeitlicher personen. es war nur bei fremden erlaubt, nicht aber bei bürgern gegen bürger, bei landsleuten gegen landsleute Haltaus 232. Westenrieder 105. vergl. kaufgericht und gastgericht. item welcher verderblich bös ungewöhnlich dingskauf ufgenommen oder geben hetten, ist verboten bei einem groszen frevel Ordinatio judiciaria adelberg. v. 1502 bei Haltaus. dasz man am tag des herrn den weinkauf, den dingkauf, den hammer, den kolben, den gottespfenning, den mark, den kranz, den meien verzehret und versauft: dise und viel andere dergleichen werk sind des teufels werk, so sie am sontag getrieben werden Moscherosch Christl. vermachtnus 222.
781 Zeichen · 11 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Dingkauf

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    * Der Dingkauf , des -es, plur. die -käufe, an einigen Orten, ein außerordentliches Gericht, welches auf Kosten des Kläg…

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Wortbildung

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Zerlegung von dingkauf 2 Komponenten

ding+kauf

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