Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Differenzgeschäfte
Differenzgeschäfte , Zeitgeschäfte, die nicht auf wirkliche Lieferung von Waren oder Effekten, sondern nur auf Herauszahlung des Unterschiedes zwischen dem vereinbarten Satz und dem Kurs des Erfüllungstages gerichtet sind. Meist werden sie in der Art ausgeführt, daß diejenigen, die ein Steigen der Kurse erwarten (Spekulation à la hausse ), dem Börsenmakler Auftrag zum Kauf von Papieren auf Mitte oder Ende des Monats (Medio-, bez. Ultimogeschäft) erteilen, während die Baisse-Spekulanten für die gleiche Zeit verkaufen. Da nun die Spekulanten am Erfüllungstag meist bereits ihre Spekulation wieder…