Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Differenzgeschäft N.
Differenzgeschäft, N. ›Vertrag über die Lieferung von Waren oder Wertpapieren der nur in der Absicht geschlossen wird daß der Unterschied zwischen dem ver- einbarten Preis und dem Börsenpreis und Marktpreis der Lieferungszeit von dem verlierenden Teil an den gewinnenden ge- zahlt werden soll‹, Eichhorn 1836, s. Dif- ferenz, Geschäft differenzieren, V., ›trennen‹, 16. Jh. Lw. nlat. differentiare, V., ›trennen‹, s. Dif- ferenz