Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
diensteigen
diensteigen , hörig Agricola Spr. 264 . er sei diensteigen oder frei, der von geburt nit edel sei, der sol sich selbs edel machen mit guten tugentlichen sachen. Freidank 1539. bl. 32 . im alten text steht der man sî eigen oder frî 54, 8. diensteigenmann Henisch 705 .