Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
DEVOLVIEREN vb.
DEVOLVIEREN vb. lehnwort aus lat. devolvere vb. 1 etwas auf jmdn. übertragen dreiwertiges tätigkeitsverb. rechtssachen an höhere instanzen überweisen: 1521 es sey dan zuůor zuͦ recht erkant, das dieselb appellationn sach an vns oder vnser houegericht deuoluirt sey meintz. hoffgerichts ordn. C 1 b . 1685 ist ihnen ( den städten ) erlaubet, ihre beschwernüsse von den rathshäusern hieher zu devolviren Lichtstern fürsten-krone 703. 1829 fälle .., wo .. man die angelegenheit an einen höhern kirchenvorsteher devolvirte font. rer. austr. II 75,321. lexikalisch noch: 1919 Heyse fremdwb. 188 a . – ämte…