Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Devolutionsrecht N.
Devolutionsrecht, N. ›Recht der vorge- setzten Behörde Angelegenheiten welche in den Zuständigkeitsbereich der ihr nach- geordneten Behörde fallen an sich zu ziehen und selbst zu entscheiden‹, 1804 ›Recht nach welchem beim Tod eines Ehegatten alles Gut an die Kinder fällt‹ (Verfangenschaftsrecht), 1829 (kirchenrecht- lich) ›Devolutionsrecht‹, s. Devolution, Recht, vgl. Weiske 1839ff.