Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
DERLEIIG adj.
DERLEIIG adj. abl. von derlei pron. attributiv; derartig, dementsprechend: 1780 ( wenn der grundherr ein grundstück ) in billigem werth anschlagen lasset, und da der grundhold um einen derleyigen preis solches nicht verpfunden wolte, mag der grundherr um solchen preis den grund einziehen Hinterberg erinn. 2,103. 1829 daß ich von der wohlthätigkeit .. der österreichischen gesetzgebung .. allzu sehr überzeugt bin, als daß ich eine totale oder auch nur wesentliche abänderung derselben wünschen könnte, daß ich aber auch eine derleyige abänderung zum behufe der beseitigung der anstößigkeiten in den…