Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
DERHALBER adv.
DWB2 DERHALBER adv. DWB2 zuss. des gen.plur. von der pron. 2 und halber präp. auf etwas vorher genanntes als grund für das zur rede stehende hinweisend: DWB2 v1529 nachdem bisher ( bestimmte erbrechtsfälle ) in zweifel gestanden .. ist stathalter und rgt daruber fleißig zu ratschlagen befolhen und sich derhalber einer rechtmeßigen billichen satzung zu vergleichen reichstagsakten, jüng. reihe 7,1181. 1669 dieses vermögen muß der teutschen sprache nicht beschnitten oder misgönnet, weniger des unkundigen unnöthiger zweifel derhalber geachtet werden Schottel ethica 343. relativ: 1530 als sich bis …