Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
DELEGIERUNG f.
DELEGIERUNG f. 1 nomen actionis zu delegieren vb. 1 a: 1855 es kann nur die rede davon sein, inwiefern die mit jeder delegirung der gesetzgebenden gewalt verbundene gefahr bei ihr geringer ist Bucher parlamentarismus 46. 1964 auf den prozeß der delegierung der befugnisse von der obersten spitze des betriebsaufbaus zu den einzelnen ebenen näher eingehen Junckerstorff unternehmensführung 52. 2 nomen actionis zu delegieren vb. 2 a: 1935 da bis dahin die fürsten selbst die leitung der verhandlungen mit fremden regierungen in den händen hatten und eine delegierung auf einen besonderen vertrauensman…