Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Delegation
delegieren Vb. ‘abordnen, übertragen’, entlehnt im 16. Jh. aus lat. dēlēgāre ‘verweisen, überweisen, beauftragen’, das mit seinem Grundwort lēgāre eigentlich ‘eine gesetzliche Verfügung treffen’, daher ‘testamentarisch verfügen, vermachen’, dann auch (nach abgeleitetem lēgātus ‘Gesandter’) ‘als Gesandten entsenden’, zu lat. lēx (Genitiv lēgis) ‘Gesetz, Regel, Vorschrift’ gehört (s. 1Legat m. und 2Legat n.). – Delegierter m. ‘zur Teilnahme an einer Konferenz, Tagung Abgeordneter, zur Führung von Verhandlungen Abgesandter’ (17. Jh.). Delegation f. ‘Übertragung von Befugnissen’ (16. Jh.), ‘Instit…