Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
DEFINITIVUM n.
DEFINITIVUM n. fremdwort nach lat. definitivum n. 1 endgültiger, bleibender zustand: 1865 nachdem ja die gegenwärtige provisorische teilung nicht ohne neue vereinbarung in ein definitivum umgewandelt werden kann qu. dt. politik Österreich 5,1,5 S. 1962 ( weil ) das internationale gespräch über Berlin unmerklich diesen standpunkt zu verlassen droht und bereits gestaltungen erörtert, die nur als definitivum gewertet werden können europa-arch. 17,1,32 C. 2 endgültige erklärung, vereinbarung: 1871 wenn wir selbst so vollständig im klaren wären über das, was zu thun ist, so hätten wir ihnen kein pr…