Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Datumgrenze
Datumgrenze . Alle Orte auf der Erde, die unter demselben Meridian liegen, haben in demselben Moment Mittag und stets gleiche Tageszeiten. Die von einem Ort östlich liegenden Meridiane haben, da für sie die Sonne früher ausgegangen ist, größere Tageszeiten als der Beobachtungsort, und die westlich liegenden Meridiane kleinere, da dort die Sonne später ausgeht, und zwar entspricht dem Längenunterschied zweier Orte von 1° ein Mittagsunterschied von 4 Zeitminuten. Geht man also von einem Punkte Europas genau 180° nach O., so ergibt sich eine Zeitdifferenz von 12 Stunden. Ist es in Europa 1. Jan. …