Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Darlehnskassenvereine
Darlehnskassenvereine , ländliche ( Raiffeisensche Darlehnskassen, Raiffeisenvereine oder Darlehnsvereine ), auf solidarischer Haftung beruhende Personalkreditgenossenschaften, die in ähnlicher Weise dem Kredit kleiner Landwirte dienen wie die Schulze-Delitzschen Genossenschaften (s. d.) dem von Gewerbtreibenden, sich von diesen aber dadurch unterscheiden, daß sie hauptsächlich für ländliche Verhältnisse bestimmt sind. Die D. tragen ihren Namen nach ihrem Begründer Raiffeisen (s. d.), der 1849 den Flammersfelder Hilfsverein zur Bekämpfung des Viehwuchers, 1854 den Heddesdorfer Wohltätigkeitsve…