Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Darlehnskassen
Darlehnskassen , die in Deutschland mehrfach zu dem Zwecke geschaffenen Kreditanstalten, einem augenblicklichen Notstand durch Gewährung von Darlehen auf kurze Zeit (3–6 Monate) zu mäßigem Zins und gegen Hinterlegung von Sicherheiten abzuhelfen. Sie unterscheiden sich von den Raiffeisenschen D. (s. unten) und ähnlichen Kreditanstalten dadurch, daß sie nur vorübergehend Dienste leisten, keinen geschäftsmäßigen Charakter tragen und darum auch nur vom Staat ins Leben gerufen wurden. Solche D. wurden 1848 in Berlin und in größern Provinzialstädten Preußens zur »Beförderung des Handels und des Gewe…