Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Dābey
Dābey und Dabēy, adv. demonstrativo-relativum, für bey diesem, bey dieser, bey demselben, bey derselben. Es stehet 1. Als ein eigentliches Umstandswort, da es denn ein Naheseyn, eine Gegenwart bey einer Sache, so wohl im eigentlichen als uneigentlichen Verstande bedeutet; und zwar so wohl bloß relativ, da denn die Präposition den Ton hat. Das Haus fiel ein, und wir standen nahe dabey. Es entstand ein Tumult, aber wir waren nicht dabey. Sah er denn nicht, daß Carolinchen dabey saß? Gell. Wie wenig rühret uns das Geschrey des Bekümmerten, wenn unsere Ergetzung etwas dabey leiden soll! Er bleibt …