Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Commandant
Commandant , der Befehlshaber; Commandantur , Amt und Wohnung des Commandanten. Commandeur (frz. —öhr), der Befehlshaber einer Truppenabtheilung von der Compagnie aufwärts; bei Orden was Comthur; im holländ. Ostindien der Vorsteher eines Comptoirs. Commandiren , befehligen. Commande (frz. Commangd), Nebenwerk einer Festung; Commandement (frz. Kommangdmang), der senkrechte Abstand der Krone eines Werkes über einem tiefer liegenden Werke, die Ueberhöhung, so daß ein und derselbe Punkt von beiden Werken beschossen werden kann.