Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Comitien
Comitien die gesetzlichen Versammlungen der römischen Bürger durch einen dazu berechtigten Magistrat. Sie waren: Curiat-C. (comitia curiata) , die ursprünglichen, so lange die Patricier allein Bürger waren; diese verloren seit der Gesetzgebung des Servius Tullius immer mehr von ihrer politischen Bedeutung und wurden endlich zu Versammlungen der patricischen Familien in Sachen des Cultus. Centuriat -C. (comitia centuriata) , die Versammlung aller röm. Bürger, in welcher nach C. abgestimmt wurde (s. Centurien); an sie gelangten die Anträge des Senats namentlich solche, welche Gesetze betrafen, ü…