Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
collation
collation
- ›Vergleich einer Abschrift zur Prüfung ihrer Richtigkeit‹
- ›(das Recht auf) Übertragung einer kirchlichen Pfründe‹.
- ›Hinzufügung der Vorausleistung eines Erblassers zu dem Gesamtnachlaß‹.
- ›gemeinsame Mahlzeit von Amtspersonen (z. B. im Kloster, in Gewerkschaften), Trinkgelage, Fest(mahlzeit)‹; als Metonymie: ›aufgetragene Speisen und Getränke‹
Etymologie: aus lat.