Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Classiker
Classiker (von Classici , die röm. Bürger der VI Classen, gegenüber dem Proletariate), im engern Sinne die Schriftsteller des griech. und röm. Alterthums aus der Blüthezeit (bei den Griechen bis auf Alexander d. Gr., bei den Römern bis auf die Antonine) der beiden Nationen; sodann Schriftsteller, deren Werke sich durch Gehalt und Form auszeichnen; Classicität , der Inbegriff jener Eigenschaften, welche das Anrecht einer Schrift auf die Benennung classisch herausstellen. — Die classische Poesie hat einen abgeschlossenen, charakteristischen Typus und wird deßwegen der mittelalterlichen Poesie un…