Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Civilrecht
Civilrecht , Privatrecht od. die Grundsätze, nach welchen im Staate die Individuen im Verhältniß zu einander stehen. Gegensatz zum öffentlichen Recht (Staats-, Straf-, Polizei-, Prozeßrecht). Quellen: Gesetze, Gewohnheit, Richtersprüche, Gutachten u. Lehren der Juristen. Man unterscheidet als hauptsächlich ste C.e: das deutsche Recht (Volksrechte, Weisthümer, Lehensgewohnheiten, Stadtrechte, Reichsgesetze, Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, longobardische Lebensgewohnheiten; Schriftsteller: Biener, Eichhorn, Beseler, Grimm, Mittermaier, Wilda, Bluntschli); das röm. Recht, nach Deutschland überno…