Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Civilproceß
Civilproceß , das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Klage, Einrede, Beweis, Urtheil, Vollziehung). Das gewöhnliche Verfahren heißt ordentlicher C., im Gegensatz zum Concurs u. zum summarischen C. (Arrest-, Mandats-, Executiv-, Adhäsions-, Provocations-, Besitzes- u. Rechnungsproceß). Der C. ruht entweder auf der Verhandlungsmaxime, wo der Richter nur kennen lernt, was die Parteien ihm vorbringen, od. auf der Untersuchungs-, Inquisitions-, Instructionsmaxime, wobei der Richter von sich aus die thatsächlichen Verhältnisse untersucht. Quellen für den gemeinen deutschen …