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Censoren

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Herder
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Eintrag · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

Censoren

Bd. 2, Sp. 43
Censoren, in der röm. Republik diejenigen höheren Beamten, welche die periodische Zählung der römischen Bürger abhielten, die Vermögensregister führten und nach deren Ausweis die Steuerbeiträge der Bürger festsetzten und die einzelnen nach Maßgabe des Vermögens in Klassen wiesen, kurz die Steuerverwaltung führten; auch übten sie eine sehr weit ausgedehnte Polizei, die jedoch erst später und selten zum sittenrichterlichen Amte wurde. In frühester Zeit übten die Könige dieses Amt, später die Consuln, seit 444 v. Chr. 2 Censoren, die anfänglich auf 5, später auf 11/2 Jahre gewählt wurden und nach der Niederlegung des Amtes verantwortlich waren; unter den Kaisern hörte das Amt auf. — Censoren heißen in neuerer Zeit die Beamten, welche in Ländern, wo nicht Preßfreiheit ist, die Censur von Büchern und Zeitschriften ausüben.
833 Zeichen · 6 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Censoren

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

    Censoren , in der röm. Republik diejenigen höheren Beamten, welche die periodische Zählung der römischen Bürger abhielte…

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