Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Capitularien
Capitularien ( capitularia, capitula , auch decreta, decretiones, edicta u. praeceptiones ), heißen Verordnungen der Merowinger u. Karolinger, deren vielseitiger Inhalt für das ganze Reich (c. generalia) od. für einzelne Volksstämme (z.B. c. legibus addita ), Stände und Personen (Rundschreiben, Instructionen, vorübergehende Mandate u.s.w.) bestimmt war. Von allen Ur- u. unmittelbaren Abschriften ist nur ein einziges Stücklein auf uns gekommen, dagegen wurde uns aus zweiter Hand sogar ein Capitulare Chlodwigs überliefert. — Die C.sammlung des Abtes Ansegisus in 4 Büchern mit 3 Anhängen (827 und…