Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Canonici
Canonici heißen die an einem Dom oder Collegiatstifte angestellten Geistlichen, die Räthe des Bischofs (Domherren), die in ältester Zeit zu einer klösterlichen Gesellschaft mit einer Regel vereinigt waren (vita canonica) . Im 11. Jahrh. hörte diese Art der Gemeinschaft größtentheils auf, doch blieb der Name C., und einige Bischöfe hielten nicht nur die klösterliche Ordnung an ihren Stiften aufrecht, sondern verpflichteten ihre C. noch außerdem zum Gelübde der Armuth nach der Regel St. Augustins; seitdem unterschied man regulierte C. (canonici regulares) u. weltgeistliche C. (c. saeculares) . G…