Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Cadúck
Cadúck , adj. et adv. aus dem Latein. caducus, welches in den Rechten von solchen unbeweglichen Gütern gebraucht wird, welche dem Land- und Lehnsherrn durch Felonie des Besitzers, durch Erblosigkeit oder andere Umstände anheim fallen. Caducke Güter, Bona caduca, welche zuweilen auch wohl caducirte Güter genannt werden. Das Gut ist caduck geworden, ist dem Landesherren anheim gefallen. Im mittlern Lateine hießen dergleichen Güter unter andern auch Efcaetae, und wenn sie durch Felonie verwirkt wurden, Bausitae, im Deutschen aber, wie aus dem Haltaus erhellet, niederfällige Güter. Figürlich bedeu…