Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Budtheil
* Das Budtheil , des -es, plur. die -e, ein altes Wort, welches noch in Niedersachsen üblich ist, und die ganze fahrende Habe eines Bauern ausdruckt, im Gegensatze der Grundstücke. Es wird daselbst gemeiniglich Bödel, Böel, Budel, Inbudel, gesprochen und geschrieben. Figürlich bedeutet es auch das Recht, sich die fahrende Habe, oder einen Theil davon, nach dem Tode des Eigenthümers anzumaßen, welches Recht nach Verschiedenheit der Umstände noch verschiedene andere Nahmen bekommen hat; S. Adelung Baulebung . Anm. Im mittlern Lateine kommt in dieser Bedeutung schon Bidella und Budteil vor. Die A…