Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
bringen
bringen
- ›etw. (von einem Ort / von jm.) zu einem (andern) Ort / zu jm. hin befördern; etw. (von einem Ort / von jm.) zu einem (andern) Ort / zu jm. herholen‹; auch ütr.
- ›(einen Menschen) an einen bestimmten Ort / zu jm. bringen, geleiten‹.
- ›jn./etw. in einen bestimmten (anderen) Zustand versetzen‹.
- phras.: ein kind (zur welt) bringen ›ein Kind gebären‹.
- häufig in Verbindung mit vol und zu wege, ›etw. hervorbringen, vollbringen, bewirken‹.
- von Wertangaben, z. B. bei Einkünften, Geschäften, Rechnungen, ›sich ergeben, betragen, ausmachen‹.
- in Verbindung mit von ›jn. von jm./etw. abbringen, lösen, befreien‹.
- in Verbindung mit um(b) ›jn. um etw. bringen, jm. etw. wegnehmen, jn. berauben‹.
- in Verbindung mit wi(e)der ›etw. wieder-, zurückbringen‹; auch ütr.
- in Verbindung mit an, auf, zu ›etw. (z. B. ein Erbe) an jn./sich bringen, in Besitz nehmen‹.
- häufig in Verbindung mit an ›etw. (vor Gericht) vorbringen, beweisen‹.
- in Verbindung mit adv. Bestimmungen, z. B. an den tag, an das licht, zu markt ›etw. öffentlich, bekannt machen‹.
- in Verbindung mit darzu, dahin, mit denen auf ein bestimmtes Ziel hingewiesen wird, ›jn. zu etw. bewegen, veranlassen, zwingen‹.
- ›etw., z. B. eine Nachricht, überbringen‹.
- ›etw. aufschreiben, zu Papier bringen‹.
- phras.: es einem bringen ›jm. zutrinken, die Freundschaft beweisen‹, indem man den Krug, aus dem man selber trinkt, dem anderen mit der Einladung zuweist, auch daraus zu trinken.