Hauptquelle · Mittelniederdeutsches Wb.
²borchgrêve m.
2 borchgrêve , -grâve , m. , 1. Burggraf. 2. der mit der hohen Vogtei für den Bannbezirk Belehnte, Richter, Stadtrichter. In Magdeburg, Halle steht der vom Erzbischof als weltlichem Herrn mit der höchsten weltlichen Gerichtsbarkeit betraute b. den 3 jährlichen Echtedingen vor. Seine Vertreter zu anderen Zeiten sind Schultheiß, Salzgraf. 3. + für russ. posadnik in deutsch-russ. Verträgen (oberster Stadtbeamter). —